Erben und Vererben


Ausführung der Testamentsvollstreckung
Es gibt viele Gründe für eine Testamentsvollstreckung. Ebenso gibt es viel zu beachten bei der Ausführung der Testamentsvollstreckung. Für einen Laien ist dies kaum zu bewerkstelligen, daher bieten wir unsere Hilfeleistung an. Um einer derart anspruchsvollen und von vielen Einflüssen geprägten Tätigkeit gerecht zu werden, benötigt es vor allem eines – Vertrauen in den Testamentsvollstrecker!


Als Steuerberater kennen wir die familiären Verhältnisse, die Vermögensverhältnisse sowie Wünsche, Ängste und Planungen der Beteiligten. Dies gewährleistet eine Einarbeitung ohne Zeitverluste. Außerdem sind die notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse gebündelt, wodurch erhebliche Vorteile gegenüber einem vom Nachlassgericht bestimmten Vollstrecker entstehen.
Der Testamentsvollstrecker soll keine Beschränkung für die Erben sein, sondern vielmehr als Partner der Erben agieren und dem Wunsch des Verstorbenen erfüllen. Neben den hierfür unbedingt erforderlichen „Softskills“ und Menschenkenntnissen ist die sachkundige Beherrschung der Rechtslage zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Vollstreckung. Um die notwendige Qualität gewährleisten zu können, wurde die anspruchsvolle Fortbildung absolviert, die Zertifizierung erwirkt und die permanente Pflichtfortbildung absolviert.


Die Testamentsvollstreckung bietet dem Verstorbenen über den Tod hinaus die Möglichkeit, Einfluss auf die Verwaltung und Verteilung seines Vermögens zu nehmen. Der Erblasser muss in seinem Testament ausdrücklich die Testamentsvollstreckung anordnen, sie wird nicht von Gesetzeswegen angenommen. Dies ist kann aus vielerlei Gründen sinnvoll sein.


Um die Berufsbezeichnung für die Zusatzqualifikation führen zu dürfen, muss eine Zertifizierung durch die Arbeitsgemeinschaft der Testamentsvollstrecker erfolgen. Die hohen Hürden für die Zulassung sind, der Besuch von Lehrgängen mit Erstellung mehrerer schriftlicher Prüfungen sowie Kompetenzen in der praktischen Umsetzung. Im Jahr 2015 wurde die Zusatzqualifikation „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) durch Steuerberaterin Meike Conzen erworben.

 

 

 

Als weitere Verdeutlichung unserer Kompetenzen agieren wir als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft

der Testamentsvollstrecker (AGT) in Bonn. Voraussetzung der Mitgliedschaft ist die Zertifizierung als Testamentsvollstrecker.

Druckversion | Sitemap
© Steuerberater Meike Conzen